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Versicherungen für TiermedizinerInnen

Eine kleine Zusammenfassung für den Überblick

Die gesetzliche Rentenversicherung wird im Wesentlichen durch ein Umlageverfahren finanziert. Die jeweiligen Beitragszahler bringen die Renten der aus dem Arbeitsleben Ausgeschiedenen auf und erwerben selbst einen Anspruch auf ihre eigene zukünftige Rente (Generationenvertrag).

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Angestellte sind zwar zunächst automatisch Pflichtmitglieder der Deutschen Rentenversicherung, können sich allerdings auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Diese Möglichkeit gilt allerdings in der Regel nur für "tierärztliche Tätigkeit". Heutzutage, werden nicht in der Praxis tätige Tierärzte eher selten befreit.

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WICHTIG:

Für jeden Tätigkeitswechsel, auch beim selben Arbeitgeber, muss die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung innerhalb von 3 Monaten neu beantragt werden!

DRV
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