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Versicherungen für TiermedizinerInnen
Eine kleine Zusammenfassung für den Überblick
Die Berufsständische Versorgung ist die Altersversorgung für Angehörige eines Kammerberufs, z.B. Tierärzte, Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte oder Steuerberater, die von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind.
Die berufsständischen Versorgungswerke sind eigenfinanziert. Sie erhalten keine Staatszuschüsse, sondern erfüllen ihren Versorgungsauftrag in Eigeninitiative und mit eigenen Mitteln.
Für tierärztlich Tätige, die von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, besteht eine Meldepflicht und Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk. Doktoranden ohne Einkünfte aus tierärztlicher Tätigkeit, Stipendiaten und Hospitanten können sich auf Antrag davon befreien lassen.
Die Beiträge berechnen sich einkommensabhängig wie der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung, der bei 18,6% (Stand: 2020) liegt.
Berufsständische
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