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Versicherungen für TiermedizinerInnen

Eine kleine Zusammenfassung für den Überblick

In Deutschland besteht grundsätzlich eine Krankenversicherungspflicht und man unterscheidet zwischen zwei Versicherungssystemen.

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Die gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV).

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GKV-Beiträge orientieren sich am Einkommen, während PKV-Beiträge abhängig vom gewählten Tarif, Eintrittsalter und ggf. Gesundheitszustand sind.

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Bei der GKV gilt grundsätzlich ein "allgemeiner Beitragssatz" i.H.v. 14,6% zzgl. kassenindividuellem Zusatzbeitrag + Pflegeversicherung (Beitragssatz z.B. für kinderlose Mitglieder 3,3%). Ausschlaggebend für deinen Beitrag sind deine Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von €56.250.

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In der Regel können Studenten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern beitragsfrei familienversichert sein. Danach ist eine Mitgliedschaft in der studentischen Pflichtversicherung (KVdS) möglich. Der Beitrag liegt im Schnitt bei €110 monatlich und gilt für eingeschriebene Studenten bis max. 30. Lebensjahr.

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Allerspätestens jetzt muss man sich "freiwillig versichern" (im Schnitt für einen Beitrag von €200-€300 mtl.).

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Auch Nichterwerbstätige, die z.B. nach dem erfolgreichen Abschluss exmatrikuliert sind und noch keine bezahlte Stelle haben, sind nicht versicherungspflichtig und müssen sich daher freiwillig versichern als sonstige Mitglieder und selber zahlen.

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Falls du während des Studiums privat versichert warst, bleibst du hier weiterhin versichert bis deine Versicherungspflicht beginnt, das heißt, wenn du eine Stelle hast.

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(Werte: 2020)

KV
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